Worauf muss man beim Angeln in Trub und der Schweiz speziell im Kanton Bern achten?

Die Grundpfeiler des verantwortungsvollen Angelns (Recht, Ethik, Naturschutz)

Die Schweiz hat klare, kantonal geregelte Fischereivorschriften, die vom Bundesrecht (insbesondere Tierschutz) flankiert werden. Für Trub ist der Kanton Bern zuständig. Respekt vor der Natur und den gesetzlichen Bestimmungen ist oberstes Gebot.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Erlaubnispflicht: In aller Regel benötigen Sie ein gültiges Fischereipatent (Jahres-, Monats- oder Tageskarte) für das jeweilige Gewässer. Welche Kartenform verfügbar ist, hängt vom Gewässerträger ab (Kanton, Pachtverein, Gemeinde). Tageskarten sind für viele Strecken erhältlich, jedoch nicht für alle.
  • SaNa-Nachweis (Sachkundenachweis Fischerei): Für längerfristige Patente ist in vielen Kantonen – auch im Kanton Bern – der SaNa-Kurs bzw. -Ausweis Voraussetzung. Einige Tageskarten können je nach Gewässer auch ohne SaNa erhältlich sein; die Ausgabe entscheidet der jeweilige Bewirtschafter. Prüfen Sie vorab die Anforderungen des Kanton Bern Fischereiinspektorats bzw. des Kartenanbieters.
  • Schonzeiten und Mindestmasse: Es gelten artspezifische Schonzeiten und Mindestmasse, die kantonal bzw. gewässerspezifisch festgelegt sind. Diese Vorgaben ändern sich gelegentlich. Prüfen Sie die aktuellen Regelungen vor jedem Angelausflug und führen Sie die Bestimmungen am Wasser mit.
  • Tierwohl und Umgang mit Fischen: Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung verlangt, unnötiges Leid zu vermeiden. Fische, die Sie entnehmen möchten, müssen nach dem Anlanden sofort waidgerecht betäubt und getötet werden (z. B. gezielter Kopfschlag und anschließender Kehlschnitt). Bewahren Sie Fische kühl und hygienisch auf. Lebendhälterung in Setzkeschern ist vielerorts untersagt oder eingeschränkt.
  • Catch and Release: Das gezielte, ausschließliche Fischen zum späteren Zurücksetzen ist in der Schweiz rechtlich und ethisch sensibel. Rücksetzungen sind vorgeschrieben, wenn Fische untermassig, geschont oder geschützt sind, und zulässig, wenn der Fisch nicht verwertbar ist. Reines C&R als Selbstzweck ist nicht erlaubt. Praktizieren Sie maximal schonende Landung, kurze Hälterung im Wasser und zügiges Abhaken.
  • Erlaubte und verbotene Köder: Lebende Wirbeltiere als Köder sind in der Schweiz verboten. Tote Köderfische sind teils erlaubt, jedoch nur unter strengen Vorgaben (z. B. Herkunft aus demselben Gewässersystem; lokale Regeln prüfen). In klassischen Salmonidenstrecken können Beschränkungen für Naturköder, Anfüttern und Hakentypen gelten. Spinn- und Fliegenfischen sind in vielen Abschnitten Standardmethoden.
  • Geräterecht: Anzahl Ruten, Haken, Widerhaken, Posen etc. kann reglementiert sein. In typischen Salmonidengewässern ist meist nur eine aktiv geführte Rute erlaubt; Details sind gewässerspezifisch. Gaffen ist tierschutzrechtlich problematisch und in der Regel untersagt; ein gummierter Kescher ist Pflichtausrüstung.
  • Uhrzeiten und Nachtangeln: Fischzeiten sind oft beschränkt (z. B. Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang). Nachtangeln ist in vielen Salmonidengewässern nicht gestattet. Prüfen Sie die genaue Regelung Ihrer Strecke.
  • Zugang und Uferrechte: Privatgrundstücke dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden. Halten Sie Abstand zu Weidetieren, schließen Sie Tore, respektieren Sie Wegsperrungen, Befahrungsverbote und Ruhezonen. Littering ist ein No-Go; nehmen Sie jeden Abfall wieder mit.
  • Kontrollpflicht: Führen Sie stets Patent, Ausweis (SaNa, falls nötig) und ein Fangjournal, wenn dies gefordert ist. Rechnen Sie mit Kontrollen durch Aufsichtsorgane.

Die Natur kann so spannend sein

Wo darf man rund um Trub angeln?

  • Ilfis und ausgewählte Zuflüsse: In und um Trub/Trubschachen bietet die Ilfis typische Salmonidenstrecken. Bestimmte Abschnitte sind kantonal, andere verpachtet oder vereinsbewirtschaftet. Tageskarten sind häufig erhältlich, jedoch streckenweise limitiert.
  • Emme (im weiteren Emmental): Breiter, variabler Fluss mit abwechslungsreichen Bereichen – von forellen- und äschengeeignet bis hin zu barbenfreundlichen Zonen. Gute Erreichbarkeit in Nähe der größeren Ortschaften des Emmentals.
  • Kleinere Seitenbäche: Oft ökologisch wertvoll und sensibel, mit klaren Restriktionen. Viele Seitenbäche sind ganz oder temporär gesperrt (Laichschutz, Schonzeiten, Schutzprojekte) oder nur mit besonderen Bewilligungen beangelbar. Prüfen Sie explizit die Zulässigkeit, bevor Sie einsteigen.
  • Seen in Reichweite: Rund um Trub gibt es keine großen, direkt angrenzenden natürlichen Seen. Wer See-Fischerei auf Hecht, Egli/Barsch oder Felchen/Maräne sucht, weicht auf größere Seen des Berner Oberlands oder Seelands aus; dafür gelten andere Patent- und Geräteregeleungen.

Der sicherste Weg - Informieren Sie sich vorab beim Fischereiinspektorat des Kantons Bern, bei regionalen Fischervereinen oder über die offiziellen Gewässerkarten und Patentstellen, welche Abschnitte beangelt werden dürfen, wo Tageskarten angeboten werden und welche Spezialregeln gelten. Achten Sie vor Ort auf Beschilderungen; diese können tagesaktuelle Sperrungen (z. B. Bauarbeiten, Hochwasserfolgen, Schutzzeiten) anzeigen.

Halten Sie sich an die Regeln für ein uneingeschränktes Angelvergnügen

Was darf man nicht? Typische Verbote und Fallstricke

  • Kein Fischen ohne gültiges Patent/Erlaubnisschein.
  • Kein Einsatz lebender Wirbeltiere als Köder (bundesweit verboten).
  • Keine Missachtung von Schonzeiten und Mindestmassen; untermassige oder geschützte Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.
  • Kein Gaff, kein unsachgemässer Umgang; Fische sind bei Entnahme umgehend waidgerecht zu töten.
  • Kein Anfüttern in Salmonidengewässern, sofern verboten; in vielen Strecken gilt ein striktes Anfütterungsverbot.
  • Keine Überschreitung der erlaubten Ruten- oder Hakenanzahl.
  • Kein Betreten von Privatland ohne Erlaubnis; keine Beschädigung von Zäunen, keine Störung von Weidetieren.
  • Kein Fischen in gesperrten Zonen (Laichschongebiete, Naturschutzbereiche) und keine Nachtfischerei, wo sie untersagt ist.
  • Keine invasive Arten aussetzen oder als Köder eintragen; auch tote Köderfische nur gemäss Herkunfts- und Artenvorgaben verwenden.